Vor der Corona-Pandemie war es gar nicht so einfach, im Home-Office zu arbeiten!
So mancher Vorgesetzte konnte nicht sonderlich gut damit umgehen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter von daheim aus die Arbeit erledigte.
Seit gut zwei Jahren ist dies jedoch anders!
In den Corona-Jahren 2020 und 2021 wurde diese Voraussetzung gelockert: Wer in dieser Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausschließlich oder zeitlich überwiegend daheim am Schreibtisch gesessen hat, darf nun die Kosten für das heimische Büro geltend machen. Heißt auch: Wer in dieser Zeit zuhause gearbeitet hat, um sich nicht bei den Kolleginnen und Kollegen anzustecken, darf ebenfalls die Ausgaben ansetzen.
Wichtig ist allerdings hierfür, dass das Arbeitszimmer tatsächlich ein abgeschlossener Raum ist und wie ein Büro ausgestattet ist.
Zu den abzugsfähigen Kosten gehören: Anteilige Miete, Heizkosten, Strom, anteilige Kosten für Hausratsversicherung, Ausgaben für Renovierung des häuslichen Arbeitszimmers, Reinigung.
Wer dagegen beispielsweise am Küchentisch arbeiten musste, darf die Home-Office-Pauschale geltend machen: 5 Euro pro Tag, an dem ausschließlich daheim gearbeitet wurde – maximal 600 Euro pro Jahr.
Ein Tisch, ein Stuhl, ein internetfähiger Computer
– viel mehr ist eigentlich nicht nötig, um in den heimischen vier Wänden produktiv zu sein. Möglich macht dies vor allem Cloud-Computing. Mit den Cloud-Anwendungen können Mitarbeiter ganz einfach von jedem Ort auf Unternehmenssysteme und -daten zugreifen. Das hat enorme Vorteile: Beispielsweise behält die Geschäftsführung dank Echtzeitdaten jederzeit den Überblick über die finanzielle Situation und den Cashflow des Unternehmens. Zudem laufen Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung und Lohnabrechnung wie gewohnt weiter – auch wenn die Buchhaltungsmitarbeiter von zu Hause arbeiten. Denn auch kaufmännische Software-Lösungen für Kleinunternehmen stehen heutzutage flexibel in der Cloud zur Verfügung.
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