Am 25. Mai 2018 kommt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Anwendung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 25. Mai 2016, nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, in Kraft getreten. Nach der darin geregelten Übergangsfrist kommt sie allerdings erst zwei Jahre nach Inkrafttreten zur Anwendung. Die zweijährige Übergangsfrist sollte von Unternehmen dringend zur Anpassung der Prozesse genutzt werden, da EU-Datenschutzbehörden ab Geltung im Mai 2018 Sanktionen verhängen können, wenn die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung nicht oder nicht ausreichend umgesetzt wurden.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Sein Ziel ist es einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist Teil der EU-Datenschutzreform, welche die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 vorgestellt hatte.
Wichtig in Artikel 32 DSGVO: Datensicherheit und Datenschutz!
Die umfangreichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung bereiten gerade kleinen und mittelgroßen Unternehmen erstmal Anfangsschwierigkeiten. “Wo fängt man am besten mit der Umsetzung an?”, “welche Prozesse muss man im Unternehmen in Gang setzen?” und “wie sieht ein DSGVO-konformes Datenschutzmanagement letztendlich aus?”, sind nur einige Fragen, die derzeit Kopfzerbrechen bereiten.
Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Neuerungen und was Unternehmen jetzt beachten müssen.
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