“Kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an, reichen die Reaktionen der betroffenen Unternehmer von Nervosität bis hin zur blanken Angst!”
Nicht immer verfügen die Unternehmen über eine dezidierte Finanzabteilung. Oft regelt der Geschäftsführer die Bilanzen selbst – gemeinsam mit seinem Steuerberater. Die Sorge ist dann groß: Haben sich in der Hektik des Alltags Fehler eingeschlichen? Aus Angst vor Sanktionen üben sich manche Unternehmer in einer Verschleierungstaktik, wenn der Steuerprüfer an die Tür klopft. Von dieser Taktik ist allerdings abzuraten.
Was wird bei der Betriebsprüfung geprüft?
Folgende Steuern werden bei der Betriebsprüfung geprüft:
- Umsatzsteuer
- Vorsteuer
- Bauabzugssteuer (in manchen Bundesländern)
- Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
Hier finden Sie Hintergrundinformationen und Tipps, wie Sie richtig mitwirken:
Sind Sie vorbereitet?
Wenn Sie schlecht vorbereitet oder Fakten unvollständig sind, katapultieren Sie sich bei einer Steuerprüfung direkt ins Aus. Gegenstand der Prüfung ist in der Regel der Zeitraum der letzten drei bis maximal fünf Jahre. Hierzu sollten Sie im Vorfeld alle nötigen Zahlen, Daten und Fakten zusammentragen und diese dem Besucher der Finanzbehörde vollständig präsentieren.
Mit der richtigen Software ist auf die Vollständigkeit der Daten Verlass. Dazu weist das System Sie in Ihrem Alltag in regelmäßigen Abständen auf Ihre Pflicht zur Datenarchivierung hin. Beispielsweise nach Ihrem Jahresabschluss. Bei einer Betriebsprüfung erfüllen Sie somit die geltenden GoBD-Anforderungen problemlos.
Über einen personalisierten Login zu Ihrem Buchhaltungsprogramm kann der Prüfer auf alle für ihn relevanten Informationen innerhalb der letzten Jahre zugreifen. So erhält er vollumfänglichen Einblick in alle Daten, die von Bedeutung sind. Aber ausschließlich nur in diese. Somit ist auch dem Datenschutz Genüge getan.
Seien Sie höflich, freundlich und hilfsbereit!
Selbst, wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass in Ihrer Buchhaltung – zum Beispiel aus Unwissenheit – Fehler unterlaufen sind, sollten Sie mitwirke, diese zu klären. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Und unterschätzen Sie nicht, wie positiv sich eine zügige Aufklärungsarbeit für Sie auswirken kann. Machen Sie sich während der Betriebsprüfung bewusst: Der Finanzbeamte ist weder Ihr Gegner noch Ihr Feind. Er erledigt ausschließlich seine Arbeit.
Falls der Finanzbeamte tatsächlich fündig wird und eine Straftat feststellt, hängt der Umfang der zu erwartenden Strafe von der Höhe des entstandenen Steuerschadens ab. Die Bandbreite reicht von Nachzahlungen, Geldstrafen und schlimmstenfalls sogar einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung mit drohender Freiheitsstrafe. Wird der Beamte bei der Aufklärungsarbeit unterstützt, wirkt sich dies strafmildernd aus.
Nehmen Sie Ihren Steuerberater mit!
Versäumen Sie nicht, sich bei der Betriebsprüfung Ihren Steuerberater an Ihre Seite zu holen. Keine Sorge! Das Finanzamt wertet dessen Anwesenheit nicht als Beeinflussungsversuch. Im Gegenteil: Es ist üblich, dass der Steuerberater anwesend ist. Er ist schließlich vom Fach und kann sich sachkundig mit dem Finanzprüfer austauschen. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn dieser auf Unstimmigkeiten in der Buchhaltung stößt. Zum Beispiel, wenn Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen voneinander abweichen.
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